Was ist die Schenkungssteuer und wer ist betroffen?
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten erhoben wird. Sie ist eng mit der Erbschaftsteuer verbunden, da beide die Weitergabe von Vermögen regeln, jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Betroffen sind grundsätzlich alle Personen, die Vermögen geschenkt bekommen. Dies kann von Geld über Immobilien bis hin zu beweglichen Gegenständen wie Kunstwerken reichen. Die Höhe der Steuer und die Möglichkeit, Freibeträge in Anspruch zu nehmen, hängen maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab.
Schenkungssteuer Freibetrag Geschwister: Der aktuelle Stand
Für Geschwister gelten im deutschen Schenkungssteuerrecht besondere Regelungen. Sie werden der Steuerklasse II zugeordnet. Diese Steuerklasse ist im Vergleich zu direkten Verwandten wie Kindern oder Ehepartnern mit deutlich niedrigeren Freibeträgen verbunden. Die Schenkungssteuer berechnet sich auf den Wert des übertragenen Vermögens, abzüglich des jeweiligen Freibetrags.
Wie hoch ist der Freibetrag für Geschwister?
Der persönliche Freibetrag für Schenkungen unter Geschwistern beträgt 20.000 Euro. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Schenkungssteuer anfällt. Liegt der Wert der Schenkung über dieser Grenze, wird der überschreitende Betrag mit den entsprechenden Steuersätzen der Steuerklasse II versteuert. Diese Sätze bewegen sich progressiv zwischen 15% und 43%. Es ist wichtig zu wissen, dass der Freibetrag alle zehn Jahre neu genutzt werden kann.
Freibeträge und Steuerklassen im Überblick
Das deutsche Schenkungssteuergesetz sieht unterschiedliche Freibeträge und Steuerklassen vor, die den Verwandtschaftsgrad berücksichtigen. Diese Staffelung soll die steuerliche Behandlung von Familiengeschenken an die Nähe der familiären Bindung anpassen.
Schenkungssteuer: Freibetrag für Geschwister und weitere Angehörige
Während Geschwister der Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 Euro angehören, profitieren Kinder von einem Freibetrag von 400.000 Euro und Ehepartner sogar von 500.000 Euro. Die Steuerklasse II umfasst neben Geschwistern auch andere Angehörige wie Nichten, Neffen und Schwiegerkinder. Eltern und Großeltern fallen bei Schenkungen ebenfalls unter die Steuerklasse II, nicht jedoch bei Erbschaften. Für den Versorgungsfreibetrag, eine zusätzliche Entlastung, haben Geschwister keinen Anspruch.
Die Schenkungssteuer berechnen: Was gilt es zu beachten?
Die Schenkungssteuer berechnet sich auf den Wert des geschenkten Vermögens, der den Freibetrag übersteigt. Bei der Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien, sind die jeweiligen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu beachten. Bei Immobilienübertragungen ist oft eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Schenker selbst führt zwar zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Erwerbs für den Beschenkten, kann aber unter Umständen steuerlich vorteilhaft sein, da der Betrag, der dem Beschenkten tatsächlich zukommt, höher ist. Das Finanzamt zählt Schenkungen innerhalb eines Zehnjahreszeitraums zusammen, um die tatsächliche Steuerlast zu ermitteln und die wiederholte Nutzung des Freibetrags zu kontrollieren.
Steueroptimierung bei Schenkungen unter Geschwistern
Auch wenn die Freibeträge für Geschwister begrenzt sind, gibt es Strategien, um die Steuerlast auf legale Weise zu minimieren. Eine durchdachte Planung kann hier entscheidend sein.
Kann die Schenkungssteuer umgangen werden?
Eine vollständige Umgehung der Schenkungssteuer ist in der Regel nicht möglich, wenn die Absicht einer unentgeltlichen Vermögensübertragung besteht. Jedoch kann eine Kettenschenkung eine Möglichkeit sein, höhere Freibeträge auszunutzen. Hierbei wird das Vermögen über eine dritte Person (z. B. einen Elternteil) weitergegeben, die einen höheren Freibetrag hat. Dies ist jedoch nur dann steuerlich anerkannt, wenn die Weitergabe freiwillig und nicht vertraglich vereinbart ist. Regelmäßige, kleinere Schenkungen, die den Freibetrag im 10-Jahres-Rhythmus nutzen, können ebenfalls die Steuerlast senken.
Immobilien als Geschenk: Spezielle Regelungen
Die Schenkung von Immobilien unter Geschwistern unterliegt ebenfalls der Schenkungssteuer. Der Wert der Immobilie, maßgeblich bestimmt durch ihren Verkehrswert, wird für die Berechnung herangezogen. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro greifen die Steuersätze der Steuerklasse II. Es gibt jedoch keine gesonderten Vergünstigungen für Geschwister bei der Bewertung von Immobilien im Vergleich zu anderen Vermögenswerten, anders als beispielsweise bei der Übertragung von Betriebsvermögen.
Wichtige Fristen und Meldepflichten beim Finanzamt
Die korrekte und fristgerechte Meldung von Schenkungen beim Finanzamt ist essenziell, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Der 10-Jahres-Zeitraum für Freibeträge
Wie bereits erwähnt, kann der Freibetrag für Geschwister von 20.000 Euro alle zehn Jahre neu genutzt werden. Das Finanzamt berücksichtigt alle Schenkungen, die innerhalb dieses Zeitraums an dieselbe Person erfolgen, bei der Ermittlung der Steuerlast. Erfolgt eine weitere Schenkung vor Ablauf der zehn Jahre, wird der bereits genutzte Freibetrag angerechnet, und nur der verbleibende Restbetrag steht für die neue Schenkung zur Verfügung.
Gelegenheitsgeschenke und deren steuerliche Behandlung
Kleine Aufmerksamkeiten im alltäglichen Leben, wie Geburtstagsgeschenke oder kleine Geldzuwendungen, die üblicherweise im Familienkreis gemacht werden, fallen oft unter die Kategorie der Gelegenheitsgeschenke. Diese sind in der Regel steuerfrei, solange sie nicht den Rahmen des Üblichen sprengen und keine Vermögensübertragung von erheblichem Wert darstellen. Für geschenkten Hausrat oder andere bewegliche Gegenstände gibt es zusätzliche, aber geringere Freibeträge, die jedoch meist durch den allgemeinen Freibetrag für Geschwister abgedeckt sind. Wenn der Wert einer Schenkung jedoch den Freibetrag überschreitet, muss das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informiert werden, insbesondere wenn der Freibetrag überschritten wird.
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